Bundesweite Verordnung – 16.04.2022 – Keine Einschränkungen mehr – SPORT AUSTRIA – Link Verordnung
Die mit 16.04.22 in Kraft tretende neue COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Es gibt in keinem Bundesland mehr Einschränkungen betreffend die Sportausübung
- Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen sind ein:e: COVID-19-Beauftragte:r und ein -Präventionskonzept notwendig
- Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumlichkeiten sowie das Erheben der Kontaktdaten der Teilnehmer:innen und Sportler:innen.